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Fernsehsendungen
 


WußtenSie, dass unser Aufgeld   15 %
und  nur darauf  19 % MwSt.  beträgt. ? 

Wir rechnen sofort nach Eingang der Zahlung mit dem Auftraggeber                          ab und zwar i.d.R. eine Woche nach der Auktion. 

Das Motto daher : M E N S C H ,  geh immer erst zu  J E N T S C H 

Inhaber:  Detlef Jentsch, Betriebswirt 
VERSTEIGERER öffentlich bestellter und vereidigter IHK

Das BVerfG  (Bundesverfassungsgericht) und Bundesverwaltungsgericht:
Die öffentliche Bestellung ist die staatliche Feststellung einer besonderen Qualifikation.
Mit der öffentlichen Bestellung nimmt der Versteigerer eine öffentliche Aufgabe wahr.
Die Bestellung und Vereidigung kommt daher nur für besonders  sachkundige Versteigerer in Betracht. Sie werden darauf vereidigt, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.
Dem öffentlich bestellten Versteigerer wird durch Gesetz eine besondere Vertrauensstellung  begründet.
BGH-  (Bundesgerichtshof) Urteil vom 5. Oktober 1989,aaO;
Das Gewerberecht sieht die öffentliche Bestellung eines Versteigerers vor,
um dem Publikum die Möglichkeit zu geben, sich solcher Personen zu bedienen, denen bei Ausübung ihres Gewerbes  gesetzlich eine besondere Glaubwürdigkeit  beigelegt ist oder die vermöge der öffentlichen Anstellung besondere Gewähr für Zuverlässigkeit und Tüchtigkeit bieten.

Mit öffentlichen Glauben versehene Personen sind solche, denen für einen örtlich und sachlich begrenzten Kreis durch Gesetz oder durch eine Verwaltungsanordnung (z.B. öffentliche Bestellung und Vereidigung) die Befugnis verliehen ist, Erklärungen oder Tatsachen mit
voller Beweiskraft zu öffentlichen
Glauben zu bezeugen.
Personen mit öffentlichen Glauben: z.B. Notare, Gerichtsvollzieher, Standes- und Urkundsbeamte,  (diesem Personenkreis ist ein öffentlich bestellt und vereidigter Versteigerer  gleichgestellt)

RECHTSBEISTAND
registrierte Erlaubnis
 § 1 gerichtliche Vertretungsbefugnis § 3 Abs. 2 Satz 2  RDGEG
OLG Hamm Soweit es für die Wahrnehmung der Aufgaben als Versteigerer erforderlich ist.   Testamentsvollstreckungen
Gerichtsgutachter
Kunstexperte
Erlaubnisinhaber gemäß: §§ 13, 35 Abs. 3 S. 2, 42 Abs. 2 WaffG, § 15 BJagdG
Versteigerungen aller Art im gesamten  Bundesgebiet

352 durchgeführte Versteigerungen  /  Stand: Februar 2010

Fernsehsendungen - und  Filme                                                                                       siehe unter der Rubrik:  Fernsehsendungen


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