Eines der führenden Auktionshäuser von Privateinlieferungen gegr. 1973 Wussten Sie, dass unser Aufgeld 15 % und nur darauf 19 % MwSt. beträgt? Wir rechnen sofort nach Eingang der Zahlung mit dem Auftraggeber ab. Das Motto daher: M E N S C H, geh immer erst zu J E N T S C H
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und Bundesverwaltungsgericht: Die öffentliche Bestellung ist die staatliche Feststellung einer besonderen Qualifikation. Mit der öffentlichen Bestellung nimmt der Versteigerer eine öffentliche Aufgabe wahr. Die Bestellung und Vereidigung kommt daher nur für besonders sachkundige Versteigerer in Betracht. Sie werden darauf vereidigt, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen. Dem öffentlich bestellten Versteigerer wird durch Gesetz eine besondere Vertrauensstellung begründet.BGH- (Bundesgerichtshof) Urteil vom 5. Okt. 89, aaO; Das Gewerberecht sieht die öffentliche Bestellung eines Versteigerers vor, um dem Publikum die Möglichkeit zu geben, sich solcher Personen zu bedienen, die bei Ausübung ihres Gewerbes einebesondere Zuverlässigkeit und Tüchtigkeit bieten. Mit öffentlichen Glauben versehene Personen sind solche, denen für einen örtlich und sachlich begrenzten Kreis durch Gesetz oder durch eine Verwaltungsanordnung (z.B. öffentliche Bestellung und Vereidigung) die Befugnis verliehen ist, Erklärungen oder Tatsachen mit voller Beweiskraft zu öffentlichen Glauben zu bezeugen. Personen mit öffentlichen Glauben: z.B. Notare, Gerichtsvollzieher, Standes- u. Urkundsbeamte (diesem Personenkreis ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer gleichgestellt)
Testamentsvollstreckungen Gerichtsgutachter Kunstexperte Erlaubnisinhaber gemäß: §§ 13, 35 Abs. 3 S. 2, 42 Abs. 2 WaffG, § 15 BJagdG Versteigerungen aller Art im gesamten Bundesgebiet
359 durchgeführte Versteigerungen / Stand: Juli 2010 Fernsehsendungen und Filme: siehe unter der Rubrik: Fernsehsendungen