GERICHTSGUTACHTER + TESTAMENTSVOLLSTRECKUNGEN Versteigerungen aller Art im gesamten Bundesgebiet
Wussten Sie: ??? Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und Bundesverwaltungsgericht:
Die öffentliche Bestellung ist die staatliche Feststellung einer besonderen Qualifikation. Mit der öffentlichen Bestellung nimmt der Versteigerer eineöffentlicheAufgabe wahr. Die Bestellung und Vereidigung kommt daher nur für besonders sachkundige Versteigerer in Betracht. Sie werden darauf vereidigt, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen. Dem öffentlich bestellten Versteigerer wird durch Gesetz eine besondereVertrauensstellung begründet, BGH- (Bundesgerichtshof) Urteil vom 5. Oktober 1989, aaO. Das Gewerberecht sieht die öffentliche Bestellung eines Versteigerers vor, um dem Publikum die Möglichkeit zu geben, sich solcher Personenzu bedienen,die bei Ausübung ihres Gewerbes eine besondereZuverlässigkeitund Tüchtigkeit bieten. Mit öffentlichen Glauben versehene Personen sind solche, denen für einen örtlich und sachlich begrenzten Kreis durch Gesetz oder durch eine Verwaltungsanordnung (z.B. öffentliche Bestellung und Vereidigung) die Befugnis verliehen ist, Erklärungen oder Tatsachen mit voller Beweiskraft zu öffentlichen Glauben zu bezeugen. Personen mit öffentlichen Glauben: z.B. Notare, Gerichtsvollzieher, Standes-und Urkundsbeamte (diesem Personenkreis ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer gleichgestellt).
372 durchgeführte Versteigerungen / Stand: Januar 2012