WußtenSie, dass unserAufgeld 15 % und nur darauf 19 % MwSt. beträgt. ?
Wir rechnen sofort nach Eingang der Zahlung mit dem Auftraggeber ab und zwar i.d.R. eine Woche nach der Auktion.
Das Motto daher : M E N S C H , geh immer erst zu J E N T S C H
Inhaber: Detlef Jentsch, Betriebswirt VERSTEIGERER öffentlich bestellter und vereidigter IHK
Das BVerfG (Bundesverfassungsgericht) und Bundesverwaltungsgericht: Die öffentliche Bestellung ist die staatliche Feststellung einer besonderen Qualifikation. Mit der öffentlichen Bestellung nimmt der Versteigerer eine öffentliche Aufgabe wahr. Die Bestellung und Vereidigung kommt daher nur für besonders sachkundige Versteigerer in Betracht. Sie werden darauf vereidigt, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen. Dem öffentlich bestellten Versteigerer wird durch Gesetz eine besondere Vertrauensstellung begründet. BGH- (Bundesgerichtshof) Urteil vom 5. Oktober 1989,aaO; Das Gewerberecht sieht die öffentliche Bestellung eines Versteigerers vor, um dem Publikum die Möglichkeit zu geben, sich solcher Personen zu bedienen, denen bei Ausübung ihres Gewerbes gesetzlich eine besondere Glaubwürdigkeit beigelegt ist oder die vermöge der öffentlichen Anstellung besondere Gewähr für Zuverlässigkeit und Tüchtigkeit bieten.
Mit öffentlichen Glauben versehene Personen sind solche, denen für einen örtlich und sachlich begrenzten Kreis durch Gesetz oder durch eine Verwaltungsanordnung (z.B. öffentliche Bestellung und Vereidigung) die Befugnis verliehen ist, Erklärungen oder Tatsachen mit voller Beweiskraft zu öffentlichen Glauben zu bezeugen. Personen mit öffentlichen Glauben: z.B. Notare, Gerichtsvollzieher, Standes- und Urkundsbeamte, (diesem Personenkreis ist ein öffentlich bestellt und vereidigter Versteigerer gleichgestellt)
RECHTSBEISTAND registrierte Erlaubnis § 1 gerichtliche Vertretungsbefugnis § 3 Abs. 2 Satz 2 RDGEG OLG Hamm Soweit es für die Wahrnehmung der Aufgaben als Versteigerer erforderlich ist. Testamentsvollstreckungen Gerichtsgutachter Kunstexperte Erlaubnisinhaber gemäß: §§ 13, 35 Abs. 3 S. 2, 42 Abs. 2 WaffG, § 15 BJagdG Versteigerungen aller Art im gesamten Bundesgebiet
352 durchgeführte Versteigerungen / Stand: Februar 2010
Fernsehsendungen - und Filme siehe unter der Rubrik: Fernsehsendungen