Bis heute haben wir bereits allein 2,6 Tonnen Gold für ca. 107 Millionen Euro
und 1950 Karat Brillanten für ca. 20 Millionen Euro versteigert.
KUNST - ANTIQUITÄTEN - MÜNZEN - SILBER - GOLD - SCHMUCK große FIRMENOBJEKTE - HÄUSER u.v.a. Wir übernehmen seit nunmehr im 42. Jahr Nachlässe aller Art. Nur Versteigerer mit außergewöhnlicher Sachkunde und nach staatlicher Überprüfung werden öffentlich bestellt und vereidigt. Der Versteigerer muß durch fundiertes Fachwissen, große Berufserfahrung und besondere Vertrauenswürdigkeit aus dem Kreis seiner Berufskollegen hervorragen. Er muß sämtliche einschlägige Bestimmungen der Gewerbeordnung, der Versteigererverordnung, des HGB und des BGB kennen, soweit darin die Zuständigkeiten, die Rechte und die Pflichten eines Versteigerers geregelt werden.
Bitte anklicken ! 1 Film AUKTIONSHAUS JENTSCH
Der BGH- (Bundesgerichtshof) Urteil vom 5. Oktober 1989, aaO. BVerwGE 5, 95 [96] = NJW 1957, 1248, BGH, Urteil vom 9. November 2005 - VIII ZR 116/05
Das Gewerberecht sieht die öffentliche Bestellung eines Versteigerers vor, um dem Publikum die Möglichkeit zu geben, sich solcher Personen zu bedienen, die bei Ausübung ihres Gewerbes eine besondere Zuverlässigkeit und Tüchtigkeit bieten. Fast alle deutschen FERNSEHSENDER begleiten unsere VERSTEIGERUNGEN.
Wußten Sie, daß wir seit Jahrzehnten lediglich ein Aufgeld von 15 % zzgl. MwSt. (nur auf das Aufgeld) nehmen, somit nur 17,85 % Aufgeld !!!
SPEZIALIST für die Verwertung von wohlhabenden NACHLÄSSEN, insbesondere von SCHMUCK - BRILLANTEN - GOLDMÜNZEN - VILLEN - IMMOBILIEN - FIRMENANTEILE - GMBH´s u.v.a.
Bereits 1989 sind wir in die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland mit einer bis dahin einmaligen Auktion einer ganzen Siedlung eingegangen.
Eine Villa z.B. erzielte: 1.150.000.-- Euro. Zahlreiche prominente Nachlässe mit bis zu 20.000 qm Privatgrund und einmalige wertvolle Objekte waren keine Seltenheit.
Spezialist für Erbschafts- u. Nachlaßverwertungen sowie Verwaltungen aller Art.
Auf einer AUKTION erhalten Sie HÖCHSTPREISE für IMMOBILIENKUNSTOBJEKTE u.v.a.
Mit der öffentlichen Bestellung nimmt der Versteigerer eine öffentliche Aufgabe wahr. Sie werden darauf vereidigt, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.
Da wir nicht möchten, daß die Öffentlichkeit erfährt, welchen Erlös Ihre Einlieferung erzielt hat, veröffentlichen wir seit 42 Jahren auch keine Ergebnisse !
Detlef Jentsch, Betriebswirt
IHK- Sachverständiger, öffentlich bestellt und vereidigter Versteigerer
RECHTSBEISTAND zugelassen vom Oberlandesgericht Hamm
https://www.rechtsdienstleistungsregister.de/
GERICHTSGUTACHTER für Zivil- und Strafrecht (vgl. §§ 402 - 414 ZPO, § 73 Abs. 2 StPO)
TESTAMENTSVOLLSTRECKER
FISKALISCHER SACHVERSTÄNDIGER für die Finanzbehörde
Erstellung von Gutachten für die Bewertung und Festsetzung der Erbschaftssteuer, für Kunstsammlungen aller Art.
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