44  JAHRE  AUKTIONSHAUS

 470 Auktionen 

ACHTUNG  !!

OWL´s  einziger  vereidigter  Versteigerer der IHK nunmehr  im  44. Jahr

Wann sollte ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger beauftragt werden?

Immer dann, wenn der eigene oder der im eigenen Umfeld (z. B. im Unternehmen) vorhandene Sachverstand nicht ausreicht, um wichtige Entscheidungen auf fachlich fundierter Grundlage selbst treffen zu können.  

Solche Anlässe können sein:

die Beurteilung einer Havarie, eines Mangels oder Schadens oder                                           die Ermittlung einer Schadensursache,
die Bewertung eines Grundstückes, eines Unternehmens oder einer anderen Sache,                                                                                                                                           Auseinandersetzungen über Preise, Honorare oder Vergütungen, sonstige fachliche Auseinandersetzungen, die gerichtlich oder außergerichtlich geklärt werden sollen,          unabhängige Feststellung von Tatsachen zu Beweiszwecken
Gutachten der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen genießen eine hohe Glaubwürdigkeit und sind damit sowohl für die außergerichtliche Streitbeilegung (z. B. durch Schiedsgutachten) als auch für Beweiszwecke in Gerichtsverfahren besonders geeignet.

Sie wissen heute schon, daß Ihre Kinder oder Erben Ihren Nachlaß nicht übernehmen wollen und werden?

NACHLASS - VERWERTUNGEN aller Art, von der Immobilie bis hin zur Luxusyacht  oder zum Flugzeug.

Sie haben in jahrelanger Sammlerleidenschaft kostbare Objekte gesammelt und nun das?

Keine Sorge, schon zu Lebzeiten kann geregelt werden, daß der Nachlaß ordentlich verwertet wird. So können Sie entweder ein Vermächtnis, Testament oder die Erbschaftsregelung bei dem Amtsgericht hinterlegen. Hier können Sie auch die Quote für den jeweiligen Erben bestimmen.

Wir sind Spezialisten für die Verwertung von Nachlässen aller Art.

Nutzen Sie die Erfahrung eines vereidigten IHK-Sachverständigen und öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer.

Die öffentliche Bestellung ist die staatliche Feststellung einer besonderen Qualifikation

Mit der öffentlichen Bestellung nimmt der Versteigerer eine öffentliche Aufgabe wahr. Die Bestellung und Vereidigung kommt daher nur für besonders sachkundige Versteigerer in Betracht. Sie werden darauf vereidigt, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.

Dem öffentlich bestellten Versteigerer wird durch Gesetz eine besondere Vertrauensstellung begründet.

Der BGH- (BundesgerichtshofIX  ZR 265/88  Urteil vom 5. Oktober 1989, aaO.             s. BVerwG 5, 95, 96
Das Gewerberecht sieht die öffentliche Bestellung eines Versteigerers vor, um dem Publikum die Möglichkeit zu geben, sich solcher Personen zu bedienen, die bei Ausübung ihres Gewerbes eine besondere Zuverlässigkeit und Tüchtigkeit bieten. Mit öffentlichen Glauben versehene Personen sind solche, denen für einen örtlich und sachlich begrenzten Kreis durch Gesetz oder durch eine Verwaltungsanordnung (z.B. öffentliche Bestellung und Vereidigung) die Befugnis verliehen ist, Erklärungen oder Tatsachen mit voller Beweiskraft zu öffentlichen Glauben zu bezeugen. Personen mit öffentlichen Glauben: z.B. Notare, Gerichtsvollzieher, Standes- und Urkundsbeamte (diesem Personenkreis ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer gleichgestellt).

Sie können das Nachlaßgericht auch anweisen, uns die gesamte Verwertung, ja sogar von Immobilien, Aktien, Wertpapieren bis hin zu Ihren Sammlungen oder Nachlaß per Vermächtnis oder Testamentsvollstrecker zu übertragen und auch bestimmen, wer den Erlös erhalten soll.

Als öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer wird unsere Tätigkeit gesetzlich überprüft.  



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