RTL - Punkt 12
WDR OWL
ZDF
drehscheibe / hallo deutschland / Volle Kanne
SAT. 1
GÜTSEL - Leuchtturm
"hallo deutschland" im ZDF
Seine Versteigerungen sind Events - er bringt alles unter den Hammer: Autohäuser, komplette Wohnsiedlungen oder Villen samt Inventar.
2018 = "Motto: alles muß raus! -Villa unterm Hammer"
2017 = 6 Sendungen u.a. "Galileo Pro Sieben-Nachlassversteigerung
2016 = 3 Sendungen u.a. "Auf Schatzsuche"
2015 = 4 Sendungen u.a. "Gutshof unterm Hammer"
weitere Sendungen in der Vergangenheit
Zeitungsartikel
Haller Kreisblatt
DER SPIEGEL
Neue Westfälische
Westfälische Nachrichten
Westfalen-Blatt
Die Glocke
Die nach § 34b Abs. 5 GewO öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer sind im Rahmen der jeweiligen Bestellung u. a. befugt, die in den verschiedenen Gesetzen vorgesehenen öffentlichen Versteigerungen von beweglichen Sachen und Wertpapieren oder deren freihändigen Verkauf durchzuführen. Insbesondere handelt es sich dabei um den Pfandverkauf (§§ 1228 ff. BGB, 368, 397, 441, 464, 475 b, 623 HGB und den Verkauf beweglicher Sachen nach den Vorschriften über den Pfandverkauf (§§ 731, 753,1003, 2022, 2042 BGB, 371 HGB) sowie um den Verkauf beweglicher Sachen aufgrund besonderer gesetzlicher Ermächtigungen (§§ 383, 489, 966, 979,1219 BGB, 373, 376, 379, 388, 391, 419, 471 HGB).
Bei öffentlicher Bestellung für den allgemeinen Bereich müssen Sie überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrungen in der Bewertung beweglicher Gegenstände, eine charakterliche Zuverlässigkeit und besondere Vertrauenswürdigkeit des Versteigerers.
Neben Notaren, Gerichtsvollziehern oder anderen zur Versteigerung befugten Beamten bleiben zwangsweise Pfandverkäufe oder Notverkäufe öffentlich bestellten Versteigerern vorbehalten, die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist ausschließlich im öffentlichen Interesse.
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